Windpark Grotwind

Grotwind GmbH

Das Projekt Grotwind möchte die Windenergie in der Region Pfäfers - St.Margrethenberg für die nachhaltige Stromproduktion nutzen.
Durch das Projekt können dereinst bis zu 5000 Haushalte mit Strom aus Windkraft versorgt werden.

Darum geht's

Die Richtplanentwicklung zu Eignungsgebieten für Windenergie im Kanton St.Gallen im Jahr 2022 hat ergeben, dass sich das Gebiet «St.Margrethenberg» als Standort für einen Windpark eignet. 

Die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Pfäfers hat an der Bürgerversammlung vom 29. März 2023 dem Bau eines Windparks auf Grot-Maton mit grossem Mehr (89:3) zugestimmt. 

Im Frühling 2024 wurde auf dem Fürggli ein Messmast installiert, um während 12 Monaten standortspezifische Daten zu erheben. Die Messung ist abgeschlossen und die Daten liegen vor. 

Auf Basis der Auswertung werden die nächsten Schritte festgelegt. Dazu gehören die Definition von Art und Anzahl der Windenergieanlagen (WEA), die optimale Platzierung, die Projektierung der Baumassnahmen sowie die weiteren erforderlichen Abklärungen. 

Derzeit laufen die Vorbereitungen zur Initialisierung der nächsten Projektphase (Vorprojekt). Ziel ist es, das Projekt gemäss dem vorgesehenen Prozess schrittweise weiterzuentwickeln und die Voraussetzungen für die vertieften Untersuchungen zu schaffen. Eine Informationsveranstaltung im Raum Pfäfers ist für den 16. Juni 2026 geplant. 

Grundlagen

  • ​Erfolgreiche Aufstellung des Windmasts und Beginn der Messungen

    Messmast

    Wir konnten die Aufstellung des Windmasts erfolgreich abschliessen. Die Montage wurde mit einem Helikopter durchgeführt.  

    Ab dem 17. Mai wurden Windmessungen sowie Fledermausaktivitäten erfasst. Der Mast hatte eine Höhe von 80 Metern und bildete die Grundlage für präzise Messungen. Ab Juni wurde zusätzlich eine LIDAR-Messung installiert, mit der Windgeschwindigkeiten bis zu einer Höhe von 250 Metern erfasst werden konnten. 

    Die Auswertungen der erhobenen Daten wurde in der Folge vorbereitet und schrittweise vorgenommen. Die Erkenntnisse trugen dazu bei, das Verständnis der Windverhältnisse und der Fledermausaktivitäten in dieser Region zu vertiefen. Nach Abschluss der Messkampagne wurde der Messmast wieder abgebaut. 

  • Wo wird das Projekt geplant?

    Das potentielle Eignungsgebiet St.Margrethenberg – Eignungsgebiet Nr. 12: «St.Margrethenberg» – liegt in der Gemeinde Pfäfers. Die detaillierten Grundlagen «Windenergie» sind auf der Webseites des Kantons St.Gallen publiziert.

    St. Margrethenberg

  • Was sind die nächsten Schritte?

    Zeitraum
    Schritte
    2024
    ​Richtplanverfahren des Kantons zur Ausscheidung der Windpotentialgebiete
    April 2024 bis Sept. 2025
    ​Messmast ist installiert; kontinuierliche Messung und Auswertung diverser Daten. Gleichzeitig werden verschiedene technische Abklärungen und Umweltthemen für eine Machbarkeitsstudie ausgearbeitet.
    Ende 2025 bis Mitte 2028
    ​Entwicklung Vorprojekt und Umweltverträglichkeitsbericht
    Mitte 2028 bis Mitte 2029
    ​Entwicklung Bauprojekt und Start Nutzungsplanverfahren
    Mitte 2029
    ​Weiterführung des Bewilligungsverfahrens

    Planungsannahme Stand April 2026. 

  • Welche Daten werden am Messmast erhoben?

    Der Messmast mit einer Höhe von 80 Meter misst über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten auf drei verschiedenen Höhen (57m, 69m und 80m über Boden)

    • Windstärken und -richtungen,
    • Turbulenzen sowie
    • Luftfeuchtigkeit und Luftdruck.

    Alle Werte werden laufend aufgezeichnet. Die Daten sind entscheidend für die Planung und Wahl der geeigneten Windenergieanlage sowie deren Bau und Betrieb, um Effizienz und Stromertrag kontinuierlich zu maximieren. Parallel werden die Fledermausflugaktivitäten mittels Ultraschallgeräten über den Zeitraum einer vollständigen Saison aufgezeichnet.

  • Wie erfolgt die Evaluation der Vogelaktivitäten?

    Die Vogelflugaktivitäten werden in verschiedenen Schritten evaluiert.

    • In einem ersten Schritt werden alle verfügbaren Daten zu lokalen Vogelaktivitäten zusammengetragen und analysiert. Die Auswertungen zeigen auf, welche spezifischen Vogelarten einer vertieften Betrachtung und Beobachtung unterzogen werden müssen.
    • In einem zweiten Schritt werden lokale Ornithologen die Aktivitäten bestimmter Vogelarten beobachten und dokumentieren. Dies erfolgt mit blossem Auge oder unter Zuhilfenahme von Ferngläsern oder Teleskopen. Optional werden auch Radarsysteme eingesetzt, um das Flugverhalten und weitere Aktivitäten der Vögel zu erfassen. Diese Technik wird oft bei der Ausarbeitung grosser Studien zur Vogelmigration eingesetzt.

  • Wer plant an diesem Projekt?

    Das Projekt wird durch ein Konsortium bestehend aus der St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG, SN Energie und Grotwind GmbH, realisiert. Die Mitglieder des Konsortiums vereint neben umfassender Erfahrung und langjähriger Expertise in der Energiebranche auch eine regionale Verbundenheit mit der Ostschweiz, dem Kanton St. Gallen, dem Sarganserland und der Gemeinde Pfäfers.

  • Pressebeiträge zum Projekt
  • Weitere Informationen

    Aktuelle Informationen zum Projekt werden laufend auf dieser Seite publiziert. Anfragen für Projektvorträge oder Medieninformationen nehmen wir gerne per E-Mail entgegen.

    Weitere Informationen zu Schweizer Windparks und Projekten sind auf Suisse Eole und auf Pro Wind SG/AI/AR publiziert.

  • Meilenstein beim Windenergieprojekt Grotwind

    Das Windenergieprojekt Grotwind hat einen weiteren Meilenstein erreicht: Die zwölfmonatige Messkampagne auf dem Fürggli ist abgeschlossen. Seit Mai 2024 lieferte ein eigens installierter Messmast über ein Jahr hinweg wichtige Daten zur lokalen Windverfügbarkeit und Fledermaus-aktivität. Parallel dazu laufen derzeit die Voruntersuchungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Mit den vorliegenden Winddaten kann das Projekt nun in die nächste Phase übergehen.

     

    Nach rund einem Jahr intensiver Datenerhebung ist die Windmessung auf dem St. Margrethenberg erfolgreich abgeschlossen. Der dort installierte 80 Meter hohe Messmast hat wertvolle Informationen über die Windverhältnisse am Standort geliefert. «Die Ergebnisse zeigen, dass das Gebiet gute Voraussetzungen für die Nutzung erneuerbarer Windenergie bietet. Die Messkampagne hat eine solide Datengrundlage geliefert, auf der wir nun weiter aufbauen können», hiess es vonseiten des Projektteams.

    Erste Ergebnisse zeigen, dass das Gebiet gute Voraussetzungen für die Nutzung erneuerbarer Windenergie bietet. Nach kurzen technischen Unterbrüchen, die schnellstmöglich behoben wurden, lief die Messung stabil und ermöglicht eine solide Datengrundlage für die weitere Planung.

    Die gemessenen Winddaten bilden nun die Basis für die Auswahl geeigneter Windturbinenmodelle. Diese Auswertung benötigt noch einige Zeit und ist für Ende 2025 geplant. Gleichzeitig arbeiten wir an den notwendigen Voruntersuchungen zur Umweltverträglichkeit, bei denen neben dem Vogelschutz und Fledermausschutz auch andere Aspekte der Flora und Fauna sorgfältig untersucht werden. «Unser Ziel ist es, ein Projekt zu entwickeln, das sowohl technisch als auch ökologisch tragfähig ist – mit Rücksicht auf Mensch, Tier und Natur», betont das Projektteam.

    Sobald potenzielle Maschinentypen feststehen, erfolgt eine Streckenstudie in Zusammenarbeit mit Behörden und Fachleuten. Ziel dieser ist es, sicherzustellen, dass die Anlagenteile zuverlässig zum Standort transportiert und dort installiert werden können.

    Wir danken der lokalen Bevölkerung sowie allen beteiligten Partnern für das entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns darauf, den St. Margrethenberg als Standort für saubere Energie weiterzuentwickeln.

Weitere Informationen als Download

Fragen und Antworten

  • ​Braucht es diesen Windpark wirklich? Reichen Wasserkraft und Photovoltaik nicht aus?

    Wasserkraft und Photovoltaik sind zentrale Pfeiler der Schweizer Stromversorgung. Beide haben jedoch im Winter eine deutlich geringere Produktion. Gleichzeitig ist der Strombedarf in dieser Jahreszeit besonders hoch. 

    Windenergie ergänzt diese Technologien sinnvoll, da sie gerade im Winterhalbjahr den grössten Teil ihres Stroms produziert. Der Windpark Grotwind kann somit dazu beitragen, Versorgungslücken zu schliessen und die Abhängigkeit von Stromimporten zu reduzieren. 

  • ​Wie viel Strom liefern drei bis vier Windenergieanlagen – und für wen?

    Die geplanten drei bis vier Windenergieanlagen produzieren Strom für mehrere tausend Haushalte. Der erzeugte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und steht damit der Allgemeinheit zur Verfügung. Ein besonderer Nutzen liegt in der Winterproduktion, wenn andere erneuerbare Energien weniger Strom liefern. 

  • ​Warum genau dieser Standort in weitgehend unberührter Natur? Weshalb nicht an einem bereits verbauten Ort?

    Geeignete Windstandorte werden auf kantonaler Ebene aufgrund klarer Kriterien definiert. Dazu gehören Windverhältnisse, Netzanschluss, Abstände zu Siedlungen sowie raumplanerische Vorgaben. Bereits stark verbaute Gebiete erfüllen diese Voraussetzungen oft nicht oder nur eingeschränkt. Gleichzeitig wird beim Projekt Grotwind sorgfältig geprüft, wie Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst gering gehaltenwerden können. 

  • ​Wie gross sind die Emissionen von PFAS und Infraschall?

    Nach heutigem Kenntnisstand verursachen moderne Windenergieanlagen keine relevanten PFAS-Emissionen. Die verwendeten Materialien unterliegen strengen Umwelt- und Gesundheitsauflagen. Infraschall entsteht auch bei vielen natürlichen und technischen Quellen (z.B. Wind, Verkehr). Die von Windenergieanlagen erzeugten Werte liegen unterhalb der gesundheitlich relevanten Schwellen. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen keine schädlichen Auswirkungen bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. 

  • ​Was bedeutet das Projekt für Natur, Vögel, Fledermäuse und Wildtiere?

    Die Auswirkungen auf Natur und Tierwelt werden im Rahmen einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung untersucht. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf Vögeln, Fledermäusen und sensiblen Lebensräumen. 

    Auf Basis dieser Abklärungen werden gezielte Schutz- und Minderungsmassnahmen festgelegt, etwa zeitlich begrenzte Abschaltungen oder Anpassungen im Betrieb. 

  • ​Wie laut sind moderne Windenergieanlagen tatsächlich?

    Moderne Windanlagen sind deutlich leiser als frühere Generationen. Die Planung erfolgt so, dass die gesetzlichen Lärmgrenzwerte an allen relevanten Orten eingehalten werden. Nach heutigem Wissensstand gelten diese Werte als gesundheitlich unbedenklich. 

    Zusätzlich können bei Bedarf technische Massnahmen wie reduzierte Drehzahlen oder automatische Abschaltungen eingesetzt werden, um Lärmemissionen weiter zu minimieren.  

  • ​Wie sichtbar sind die Anlagen in der Landschaft?

    Die Sichtbarkeit hängt von Standort, Anlagentyp, Wetter- und Lichtverhältnissen ab. Sobald der definitive Anlagentyp feststeht, werden realistische Visualisierungen erstellt, um die Wirkung in der Landschaft transparent darzustellen. 

    Bei der Planung werden Aspekte wie Höhenbegrenzung, Farbgestaltung und Anordnung der Anlagen berücksichtigt. 

  • ​Was passiert nach 25 bis 30 Jahren Betrieb?

    Windenergieanlagen sind auf eine Lebensdauer von rund 25 bis 30 Jahren ausgelegt. Nach dieser Zeit werden sie entweder ersetzt oder vollständig zurückgebaut. 

    Der Rückbau ist rechtlich verpflichtend geregelt. Fundamente werden rückgebaut, Flächen rekultiviert und in einen naturnahen Zustand zurückgeführt. Die dafür notwendigen Mittel werden im Projekt eingeplant. 

  • ​Wer profitiert lokal – und wer trägt die Lasten?

    Die Region profitiert durch Pacht- und Steuereinnahmen, Beiträge an regionale Projekte sowie durch lokale Wertschöpfung während Bau und Betrieb. Zudem ist eine Beteiligungsmöglichkeit der Öffentlichkeit an der Betreibergesellschaft vorgesehen. 

    Gleichzeitig ist klar, dass ein solches Projekt auch Belastungen mit sich bringt, etwa durch Veränderungen im Landschaftsbild. Ziel der Planung ist es, Nutzen und Auswirkungen transparent abzuwägen und Belastungen möglichst gering zu halten. 

  • ​Welche Eingriffe in Wald und Natur sind für den Bau des Windparks nötig – und was wird getan, um die Auswirkungen möglichst gering zu halten?

    Für den Bau von Windenergieanlagen sind punktuelle Eingriffe notwendig, etwa für Fundamente, Zufahrten oder Montageflächen. Diese Eingriffe werden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung detailliert untersucht. 

    Ziel ist es, Rodungen und Flächenbeanspruchungen auf das notwendige Minimum zu beschränken. Wo Eingriffe unvermeidbar sind, werden Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen festgelegt, beispielsweise durch Aufforstungen, ökologische Aufwertungen oder zeitlich begrenzte Bauphasen. 

    Nach Abschluss der Bauarbeiten werden temporär beanspruchte Flächen rekultiviert und möglichst naturnah wiederhergestellt. 

  • ​Hat der Windpark Auswirkungen auf den Strompreis – und weshalb spielen Förderinstrumente des Bundes eine Rolle?

    Der Windpark Grotwind führt nicht zu einer direkten Veränderung der Strompreise für Konsumentinnen und Konsumenten. Die Stromtarife werden unabhängig vom einzelnen Projekt festgelegt. 

    Wie andere erneuerbare Energien auch, profitiert die Windenergie in der Schweiz von Förderinstrumenten des Bundes. Diese dienen dazu, den Ausbau erneuerbarer Energien zu ermöglichen und die Versorgungssicherheit zu stärken. 

    Solche Fördermechanismen sind energiepolitisch beschlossen und gelten technologieübergreifend. Gleichzeitig wird die Wirtschaftlichkeit des Projekts laufend überprüft. Sollte sich zeigen, dass der Windpark auch unter diesen Rahmenbedingungen nicht tragfähig ist, wird das Projekt nicht weiterverfolgt. 

  • ​Wie und nach welchen Kriterien werden Aufträge vergeben?

    Die Vergabe von Aufträgen erfolgt gemäss den geltenden rechtlichen Vorgaben und nach klar definierten Kriterien. Dazu gehören unter anderem Fachkompetenz, Erfahrung, Qualität, Wirtschaftlichkeit sowie Sicherheits- und Umweltstandards. 

    Wo möglich, werden regionale Unternehmen berücksichtigt. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass spezialisierte Arbeiten von dafür qualifizierten Fachfirmen ausgeführt werden. 

  • ​Wie stark ist die Belastung durch Schattenwurf – insbesondere im Winter?

    Der sogenannte Schattenwurf wird im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung detailliert berechnet. Dabei werden Sonnenstand, Jahreszeiten, Wetterdaten und Abstände zu bewohnten Gebäuden berücksichtigt. 

    Die Anlagen werden so geplant und betrieben, dass die gesetzlichen Grenzwerte für Schattenwurf eingehalten werden. Falls erforderlich, können automatische Abschaltungen eingesetzt werden, um zusätzliche Belastungen zu vermeiden.  

  • ​Der Windpark grenzt an das UNESCO-Welterbe Tektonikarena Sardona. Wie wird diesem Umstand Rechnung getragen?

    Die Nähe zum UNESCO-Welterbe ist ein wichtiger Aspekt der Planung. Die Schutzinteressen dieses international bedeutenden Gebiets werden in den Abklärungen ausdrücklich berücksichtigt. 

    Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wird geklärt, ob und in welcher Form Auswirkungen auf das Welterbe bestehen könnten. Ziel ist es sicherzustellen, dass dessen aussergewöhnlicher universeller Wert gewahrt bleibt und keine Beeinträchtigungen entstehen. 

  • ​Weshalb werden Schutzinteressen teilweise stärker gewichtet als Nutzungsinteressen?

    Der Umgang mit Natur, Landschaft und Lebensräumen ist in der Schweiz klar gesetzlich geregelt. Das Konzept Windenergie des Bundes definiert die Grundsätze zur Berücksichtigung der Bundesinteressen behördenverbindlich. Schutzinteressen haben dort Vorrang, wo besonders wertvolle oder sensible Gebiete betroffen sind. 

    Das Projekt bewegt sich innerhalb dieses rechtlichen Rahmens. Ziel ist es, Nutzungs- und Schutzinteressen sorgfältig gegeneinander abzuwägen und Lösungen zu finden, die beiden möglichst gerecht werden. 

  • ​Wie wird dem Risiko von Eiswurf begegnet?

    Eiswurf ist ein bekanntes und technisch gut beherrschbares Thema bei Windenergieanlagen. Moderne Anlagen verfügen über Überwachungssysteme, die Vereisung erkennen. Eine standortspezifische Eiswurf- und Eisfallstudie wird im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt. Daraus ergeben sich die behördlich geforderten Massnahmen. Damit wird sichergestellt, dass für Menschen und Infrastruktur kein unzulässiges Risiko entsteht. 

  • ​Wie wird der fragilen Wasserarchitektur im Gebiet Rechnung getragen und sichergestellt, dass Erosion nicht zu Instabilität führt?

    Die hydrologischen und geologischen Verhältnisse im Projektgebiet werden umfassend untersucht. Dazu gehören Wasserläufe, Quellgebiete, Hangstabilität und Erosionsrisiken. 

    Auf Basis dieser Abklärungen werden Bau- und Entwässerungskonzepte erarbeitet, die den natürlichen Wasserhaushalt berücksichtigen und Erosion verhindern. Während Bau und Betrieb sind zudem begleitende Kontrollen vorgesehen. 

  • ​Der Kanton St.Gallen engagiert sich im Artenschutz, etwa beim Bartgeier. Wie verträgt sich das mit dem geplanten Windpark?

    Der Artenschutz – einschliesslich der Wiederansiedlung des Bartgeiers – ist ein wichtiges Anliegen. Genau deshalb werden die Auswirkungen des Windparks auf Vögel und andere Tierarten im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung vertieft untersucht. 

    Sollten relevante Risiken festgestellt werden, werden entsprechende Schutz- und Minderungsmassnahmen festgelegt, beispielsweise durch Anpassungen im Betrieb oder zeitlich begrenzte Abschaltungen. Ziel ist es, erneuerbare Energieproduktion und Artenschutz verantwortungsvoll miteinander zu vereinbaren.